Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat 2017 ihre Richtlinien für zahnärztliche Abwässer aktualisiert. Amalgamabscheider sind jetzt Vorbehandlungsstandards erforderlich, um die Einleitung von Quecksilber aus Zahnarztpraxen in öffentliche Behandlungsanlagen (POTWs) zu reduzieren. Die EPA geht davon aus, dass die Einhaltung dieser endgültigen Regelung die Quecksilberabgabe jährlich um 5.1 Tonnen sowie um 5.3 Tonnen anderer Metalle, die in Zahnamalgamabfällen enthalten sind, in POTW reduzieren wird.