IAOMT-Erklärung zu Zahnanästhetika

Lokalanästhetika gelten seit langem als sichere und unverzichtbare Stütze der modernen zahnärztlichen und medizinischen Praxis. Die IAOMT erhält jedoch weiterhin Anfragen zum möglichen Vorhandensein von Graphenoxid in Zahnanästhetika wie Lidocain, Mepivacain und Articain. Uns ist bekannt, dass einige Privatdetektive in einigen zahnärztlichen Anästhesielösungen vermutlich Graphenoxid identifiziert haben. Andere Labore, die ähnliche Analysetechniken verwenden, können das Vorhandensein von Graphenoxid in keiner der bereitgestellten Proben bestätigen. Darüber hinaus waren diese Forscher bisher nicht bereit, ihre Ergebnisse öffentlich zu veröffentlichen.

Die wissenschaftlichen Forschungsstandards der IAOMT hinsichtlich der Sicherheit von Dentalprodukten erfordern, dass das Vorhandensein potenziell toxischer Materialien von einem vielfältigen Feld qualifizierter Labors und Ermittler bestätigt wird. Selbst wenn das Vorhandensein von Graphenoxid in Anästhetika in Zukunft wissenschaftlich bestätigt wird, ist noch nicht klar, ob sein Vorhandensein für Patienten überhaupt schädlich wäre.

Es gibt Anästhetika, die seit vielen Jahren routinemäßig in der Medizin, auch in der Oralchirurgie, eingesetzt werden und sogenannte „Kontrollsubstanzen“ enthalten, die eine länger anhaltende postoperative Schmerzlinderung ermöglichen. Graphen und seine Derivate, die für diese Zwecke verwendet werden, befinden sich jedoch noch im Forschungsstadium und sind derzeit nicht für injizierbare Anästhetika zugelassen.

Schließlich besteht in der modernen Zahnarztpraxis kaum noch Bedarf an langwirksamen Anästhetika. Mittel, die die Betäubung über einen angemessenen Zeitraum von 1–3 Stunden nach der Behandlung hinaus verlängern, sind für die meisten zahnärztlichen Eingriffe unnötig und kontraproduktiv. Sollte ein länger wirkendes Anästhetikum erforderlich sein, wird üblicherweise Bupivacain verwendet, das kein Graphenoxid enthält.

Angesichts des widersprüchlichen Stands der aktuellen Analysen und der begrenzten Datenlage liegen derzeit nicht genügend Beweise vor, um das Vorhandensein oder Fehlen von Graphenoxid in Zahnanästhetika zu bestätigen. Die IAOMT wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen und die Öffentlichkeit informieren, sobald schlüssigere Ergebnisse vorliegen.